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 Mehrwertsteuer in Polen

 

Für ausländische Unternehmen, die in Polen tätig sind, kann es notwendig, bzw. steuerlich günstig sein, sich in Polen zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) registrieren zu lassen und regelmäßig Mehrwertsteuervoranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldungen) abzugeben.

Bei der Anmeldung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird der GmbH eine polnische Mehrwertsteuernummer (Umsatzsteuernummer) erteilt. Seitdem wäre die GmbH berechtigt, die Ausgangsrechnungen an polnische Geschäftspartner mit der polnischen MwSt–Nummer (UmSt-Nummer) auszustellen, wäre zugleich berechtigt, die polnische Vorsteuer in Abzug zu bringen.

Die Bearbeitungszeit des Anmeldeantrages von dem Finanzamt beträgt ca. 4 Wochen nach Einreichung kompletter Unterlagen.
Die erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:
- Handelsregisterauszug– von einem polnischen Notar beglaubigt und von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt
- Gesellschaftsvertrag - von einem polnischen Notar beglaubigt und von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt
- Vertrag über Kontoführung (Bescheinigung) – eröffnet bei einer Bank von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt
- Verträge mit polnischen Geschäftspartnern (es ist für Bestimmung des zuständigen Finanzamtes entscheidend)
- Vertrag mit einem Steuerberater über Aufbewahrung der Unterlagen und Erstellung der monatlichen/vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärungen (Umsatzsteuererklärungen) und Umsatzsteuerreporte
- Vollmacht für den Steuerberater zur Vertretung vor den Steuerbehörden
- Anmeldungsformulare

Ab dem Anmeldungsmonat wird die GmbH verpflichtet, Mehrwertsteuererklärungen (Umsatzsteuererklärungen) an das Finanzamt monatlich oder vierteljährlich abzugeben.