Für ausländische Unternehmen, die in Polen tätig sind, kann es notwendig, bzw. steuerlich
günstig sein, sich in Polen zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) registrieren zu lassen und
regelmäßig Mehrwertsteuervoranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldungen) abzugeben.
Bei der Anmeldung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird der GmbH eine polnische
Mehrwertsteuernummer (Umsatzsteuernummer) erteilt. Seitdem wäre die GmbH
berechtigt, die Ausgangsrechnungen an polnische Geschäftspartner mit der polnischen
MwSt–Nummer (UmSt-Nummer) auszustellen, wäre zugleich berechtigt, die polnische
Vorsteuer in Abzug zu bringen.
Die Bearbeitungszeit des Anmeldeantrages von dem Finanzamt beträgt ca. 4 Wochen
nach Einreichung kompletter Unterlagen.
Die erforderlichen Unterlagen sind wie folgt:
- Handelsregisterauszug– von einem polnischen Notar beglaubigt und von einem
vereidigten Dolmetscher übersetzt
- Gesellschaftsvertrag - von einem polnischen Notar beglaubigt und von einem
vereidigten Dolmetscher übersetzt
- Vertrag über Kontoführung (Bescheinigung) – eröffnet bei einer Bank von einem
vereidigten Dolmetscher übersetzt
- Verträge mit polnischen Geschäftspartnern (es ist für Bestimmung des zuständigen
Finanzamtes entscheidend)
- Vertrag mit einem Steuerberater über Aufbewahrung der Unterlagen und Erstellung der
monatlichen/vierteljährlichen Mehrwertsteuererklärungen (Umsatzsteuererklärungen)
und Umsatzsteuerreporte
- Vollmacht für den Steuerberater zur Vertretung vor den Steuerbehörden
- Anmeldungsformulare
Ab dem Anmeldungsmonat wird die GmbH verpflichtet, Mehrwertsteuererklärungen
(Umsatzsteuererklärungen) an das Finanzamt monatlich oder vierteljährlich abzugeben.
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